Die Blaulicht-Topliste 100

Verhalten bei Gasgeruch

Gasgeruch bezieht sich in diesem Fall auf den auffallenden Geruch beim Austritt von Erdgas aus Versorgungsleitungen oder Hausanschlüssen. Risiken durch Auftreten von geruchslosen Gasen lassen sich aufgrund ihrer schlechten Wahrnehmbarkeit nur bedingt durch nachfolgende Vorgehensweise vermeiden.

 

Die Feuerwehr über Notruf 112 und das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen! Benutzen Sie dabei ein Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs!

 

- Öffnen von Fenstern und Türen, Warnen anderer Personen im Gebäude!

- Verlassen Sie das Gebäude umgehend
- Betätigen Sie keine Schalter, Klingeln und elektrischen Geräte.

- Heben Sie auf keine Fall das Telefon in Räumen mit Gasgeruch ab
- Schäden an der Gasanlage nicht selbst reparieren. Dies darf nur von Fachleuten unternommen werden.


1.Die Verhaltensregeln nur auf eine Gasart beziehen !! - HIER: Erdgas der öffentlichen Gasversorgung. Es gibt weitgehende Unterschiede im Verhalten bei Gasaustritt von Erdgas und wie benannt bei Flüssiggas.

2. Offenes Feuer bei Gasbränden (Erdgas) nie umgehend löschen. WICHTIG: Brennt das Gas ist dies ein kontrollierter Brand, den sie mit ihren Möglichkeiten beherrschen können. Es kann nicht zu unkontrollierbaren Gasbildungen und Expositionen kommen.

Bei den weiteren Angaben sollten sie sich an die über den Verband der öffentlichen Gasversorger (Erdgas), DVGW

 

 

Weitre Infos gibt es bei


DEUTSCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES e.V.

 

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